Handlungsempfehlung zur UST- Senkung 5 % – Österreich

Mit dem Update vom 20.07.2020 ist es möglich, den Steuersatz von 5 % einzupflegen. Bei bestehenden Mandanten kann diese Steuersenkung nicht automatisch durchgeführt werden. Diese Änderungen sind im aktuellen Update 2020.07 A enthalten. Das Umsatzsteuerformular U30 für 2020 und die xml-Datei für FinanzOnline wurden aktualisiert.

Sie gehen hier wie folgt vor:

In den „Stammdaten“ – „Firma“ in der Kategorie „Steuersätze“ legen Sie den neuen Steuersatz von 5 % mit der entsprechenden freien Endung an. Beachten Sie hierbei, dass Sie den Steuersatz auf keine Endung legen, die bereits verwendet wird.

In den Stammdaten „Sachkonten“ werden hierbei die entsprechenden Sachkonten mit der richtigen Hinterlegung des Voranmeldung-Kennzeichens angelegt. In unserem Beispiel wurden als Sammelkonto Vorsteuer 2500 und Sammelkonto Mehrwertsteuer 3510 hinterlegt.

Somit werden die Steuerkonten 5 % als 2505 bzw. 3515 automatisch angelegt.

Beispiele:

Warenerlöse:

Wareneinkauf:

Umsatzsteuer 5 % (automatisch angelegt)

Vorsteuer 5 % (automatisch angelegt)

Nehmen Sie auch im EU-Modul die nötigen Änderungen vor. Es werden die Konten für UST/VST/Skonto für den Steuersatz von 5 % erweitert. Hinterlegen Sie hier die entsprechenden Konten.

Bei Ist-Versteuerern bitte beachten: Nachdem Sie am Erlöskonto die korrekte VA-Zeile 9 für 5 %-ige Erlöse hinterlegt haben, sollten Sie alle bereits gebuchten Zahlungen auf Rechnungen mit 5 % nochmals mit der Funktion „selektierte Buchung ersetzen“ komplett durch bestätigen, um eine korrekte USt-Voranmeldung zu erhalten. 

Bitte genau kontrollieren, ob alle nötigen Konten hinterlegt sind!