Handlungsempfehlungen zur UST-Senkung ab 01.07.2020

DATAC Fibu

  • Stammdaten – Firma – Steuersätze: Prüfen Sie bitte, ob die neuen Steuersätze 16 % und 5 % bereits vorhanden sind und mit der korrekten VA-Zeile 35 für „sonstige Steuersätze“ geschlüsselt sind. Ergänzen Sie fehlende Steuersätze gegebenenfalls. In den aktuellen Basiskontenrahmen wird für 16 % die Endung 3 und für 5 % die Endung 4 benutzt. Wir empfehlen, das bei bestehenden Buchhaltungen so zu übernehmen. Sollten diese Endungen bei Ihnen jedoch bereits belegt sein und der dort hinterlegte Steuersatz auch benutzt werden, so legen Sie bitte die neuen Steuersätze auf noch freie Endungen.
  • Pflege der Sachkonten:
    • Im Erlösbereich ist es notwendig, neue Konten für die Erlöse mit Steuersatz 16 % und 5 % anzulegen, damit die UStVA korrekt erstellt werden kann. Wir werden die Kontenrahmen dahingehend ergänzen. Das betrifft nur die Standard-Erlöskonten. Eigene Erlös- bzw. Unterkonten müssen Sie manuell anlegen. Bitte prüfen Sie die VA-KZ auf den Umsatzsteuerkonten 16 % und 5 % (VA-KZ 36).
    • Im Wareneingang und bei den Aufwandskonten sind neue Konten nicht zwingend notwendig, da die anfallende Vorsteuer unabhängig vom Steuersatz immer nur in einer Position in der UStVA gemeldet wird. Beachten Sie aber, dass bei Verwendung gemischter Steuersätze auf einem Konto die Verprobung zwangsläufig Abweichungen ausweist.
    • EU-Konten: Auch hier werden neue Konten angelegt und entsprechend zu geschlüsselt. In der Verwaltung der EU-Konten gibt es ebenfalls neue Felder zur Hinterlegung der Konten für 5 %. Achten Sie bei der Vergabe neuer Konten auf Überschneidungen z. B. im Bereich § 13b.
    • Sie können Ihre Konten auch mit den aktualisierten BKRs abgleichen. Sie finden dazu in den Dienstprogrammen unter Abgleich den Kontenabgleich. Wählen Sie hier den Abgleich der Sachkonten mit dem korrekten BKR mit der Option „nur neue Konten übertragen“.
  • Buchen im 2. Halbjahr: Bei den Aufwandskonten kann es im 2. Halbjahr sowohl zu Buchungen mit 19 % bzw. 7 % und 16 % bzw. 5 % kommen. Sie haben hier verschiedene Möglichkeiten:
    • Variante 1: Satz anfordern – Hinterlegen Sie beim Aufwandskonto die Option „Satz beim Buchen anfordern“ und entscheiden Sie bei jeder Buchung, welcher Steuersatz anzuwenden ist.
    • Variante 2: Sonderfallbuchung – Hinterlegen Sie am Konto den zumeist genutzten Steuersatz und nutzen Sie während des Buchens für Sonderfälle die Funktion „MWSt-Sonderfall“ (STRG-M), um ebenso jeweils einen vom Konto abweichenden Steuersatz zu verwenden.
    • Variante 3: Automatisch – die Fibu bietet unter Stammdaten – Firma – Steuersätze im Schalter Konjunkturpaket 2020 eine Automatik an, mit der 16 % bzw. 5 % im 2. Halbjahr gebucht werden, obwohl am Konto weiterhin 19 % bzw. 7 % VSt hinterlegt sind:



      Sie können hier wählen, ob die Automatik nur bei den Aufwandskonten oder auch beim Wareneingang greifen soll.
      Wenn Sie mit dieser Automatik eine Buchung auf den entsprechenden Konten vornehmen, erscheint nach Eingabe des Kontos im 2. Halbjahr zunächst der neue Steuersatz (rot markiert) und ein Hinweisfenster teilt zusätzlich mit, dass eine Umwandlung stattgefunden hat:


      Wenn Sie weiterbuchen, wird der umgewandelte Steuersatz so übernommen und die Buchung damit abgeschlossen. Sie können aber für Sonderfälle, wie z. B. zurückliegende Leistungszeiträume, während der roten Anzeige des Steuersatzes diesen anklicken und abändern.
  • Wiederkehrende Buchungen: Kontrollieren Sie bitte wiederkehrende Buchungen auf den Bruttobetrag bzw. Steuersatz. Ebenso sollten evtl. bereits für zukünftige Monate im voraus gebuchte Vorgänge (Mieten, Raten …) kontrolliert werden.
  • Schnittstellen:
    • Von externen Systemen, wie z. B. einer Faktura, können falsche Steuersätze oder Konten in die Fibu importiert werden. Hier sollte ebenfalls kontrolliert werden, ob diese Systeme und die eingesetzten Schnittstellen darauf angepasst sind.
    • Beim Export zu DATEV sind neu angelegte Konten noch den entsprechenden Konten auf DATEV-Seite zuzuordnen.

Automatische Umleitung bei Kontiervorschlägen

Falls Sie bei Debitoren oder Kreditoren Kontiervorschläge hinterlegt haben, können Sie, wie im nachfolgenden Bild gezeigt, auf die derzeitig gültigen Sachkonten umleiten:

  1. Unter „Stammdaten“ – „Firma“ – „Steuersätze“ bitte das „Konjunkturpaket 2020“ anklicken.
  2. Unter „Einstellungen zur automatischen Umwandlung“ den Punkt „Kontenzuordnung“ anklicken.
  3. Leiten Sie die Konten um, wie im Beispiel angegeben. Diese Umleitung wird vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 berücksichtigt. Danach wird wieder automatisch die ursprüngliche Kontierung verwendet.

Hinweis zum Datevexport (Belegdatum)

Bitte achten Sie darauf, Belege mit 19 % bzw. 7 %, die den Leistungszeitraum vor dem 01.07.2020 betreffen, mit einem Datum vor dem 01.07.2020 zu buchen (Belegdatum). Damit wird der Steuerschlüssel mit dem richtigen Steuersatz exportiert. (Datev ändert diese Steuerschlüssel nicht, Steuersätze werden gemäß Leistungszeitraum verwendet.)

Video zur Umstellung der Mehrwertsteuer in der DATAC Fibu

Formular Umsatzsteuervoranmeldung 2020

Um Ihnen die Zuordnung der Kennziffern der verschiedenen Konten zu veranschaulichen, haben wir hier nochmals das aktuelle Umsatzsteuervoranmeldungsformular eingestellt. Die neuen inländischen Erlöse mit 16 % und 5 % werden in der Kennziffer 35, die dazugehörige Umsatzsteuer in der Kennziffer 36 berichtet. Innergemeinschaftliche Erwerbe gehören in die Kennziffer 95, die dazugehörige Steuer mit 16 % und 5 % in die Kennziffer 98.

DATAC Lohn

  • Im Buchungsbeleg sind u. U. hinterlegte Steuersätze (z. B. Abzüge für Firmen-PKW) anzupassen.
  • Kontrollieren Sie bitte auch, ob sich an der Kontierung der einzelnen Positionen etwas geändert hat.

DATAC Mandant

Um Ihnen durch die befristete Mehrwertsteuersenkung  von 01. Juli bis 31. Dezember 2020 möglichst wenig Arbeitsaufwand zuzumuten, haben wir uns in DATAC Mandant für folgende Vorgehensweise entschieden. Beachten Sie dabei vorab, dass Sie keine Änderungen an den einzelnen Leistungen/StbVV vornehmen müssen!

  • DATAC Mandant entscheidet beim Erfassen einer Rechnungsposition eigenständig anhand des Leistungszeitraums über die anfallende Mehrwertsteuer:
    • LZR Januar bis Juni 2020: Es werden 19 % bzw. 7 % Steuer ausgewiesen, je nachdem wie es am jeweiligen ausgewählten Artikel hinterlegt ist.
    • LZR Juli bis Dezember 2020: Sind am ausgewählten Artikel 19 % hinterlegt, wird der Steuersatz automatisch auf 16 % geändert; sind 7 % hinterlegt, wird der Steuersatz automatisch auf 5 % geändert.
    • Der Leistungszeitraum kann nachträglich abgeändert werden, der Steuersatz ändert sich jeweils entsprechend mit.
  • Beim Verschieben einer Aufgabe in den Rechnungssammler/in Rechnung werden automatisch die am Auftrag hinterlegten Rechnungspositionen mit übernommen. Diese Aufträge wurden aber mit den bisher gültigen Steuersätzen erfasst. Um Ihnen eine Nachbearbeitung aller Ihrer Aufträge zu ersparen, wird auch hier die Logik wie bei der manuellen Erfassung einer Rechnung angewandt. Das heißt, die Steuersätze werden anhand des Leistungszeitraums entsprechend geändert. Eine nachträgliche Änderung des Leistungszeitraums Ihrer Rechnungspositionen ist unter Rechnungssammler möglich und bewirkt eine entsprechende Änderung des Steuersatzes.
  • Beim Schreiben von Angeboten bzw. Aufträgen richtet sich der verwendete Steuersatz nach dem Systemdatum, da es in beiden Fällen keine Leistungszeiträume gibt. Also ab 01.07.2020 wird hier automatisch der gesenkte Steuersatz verwendet.
  • Für den Export der Rechnungen in Ihre eigene Buchhaltung werden natürlich Erlöskonten mit den gesenkten Steuersätzen benötigt. Auch hier haben wir – wie wir meinen – eine möglichst wenig arbeitsintensive Umsetzung gefunden:
    • Unter Kanzlei – Leistungen (Steuerberater-Version: Kanzlei – StBVV) gibt es über das Panel – Ausführen einen neuen Punkt: „Kontenzuordnung für Fibu-Übergabe während Konjunkturpaket“.
    • Rufen Sie diesen Punkt auf, erhalten Sie eine Liste aller steuerpflichtigen Erlöskonten, die auf Ihren Leistungen hinterlegt sind:


      Unter „Verwendete Konten 19/7 %“ steht das in den Leistungen hinterlegte Konto, das in der Fibu mit 19 % bzw. 7 % MWSt geschlüsselt ist. Unter „Umleiten auf Konto 16/5 %“ erfassen Sie das entsprechende 16 %- bzw. 5 %-ige Erlöskonto. Natürlich müssen diese Erlöskonten in der Fibu vorher angelegt werden.
      Beim Export der Rechnungen in die Fibu wird dann wieder anhand des Leistungszeitraums einer Rechnungsposition das 19/7 %-ige Konto (bis 06.2020) bzw. das 16/5 %-ige Konto (ab 07.2020 bis 12.2020) verwendet.
      Da die Steuersenkung ja auf ein halbes Jahr begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, bei Neuanlage einer Leistung dort das Erlöskonto mit dem nicht gesenkten Steuersatz zu hinterlegen. Bei der Steuer hinterlegen Sie ebenfalls die 19 % bzw. 7 %, falls das nicht automatisch aus Ihrer Fibu übernommen werden sollte. Damit sparen Sie sich im Januar 2021 die Arbeit, diese Leistungen wieder nachzubearbeiten. Wird ein Erlöskonto verwendet, das bisher noch bei keiner anderen Leistung hinterlegt worden ist, rufen Sie anschließend nochmals die „Kontenzuordnung für Fibu-Übergabe während Konjunkturpaket“ auf und hinterlegen dort das alternative Konto mit dem gesenkten Steuersatz.

DATAC24 Fibu (Version 2020.07)

  • Pool anlegen:
    Legen Sie einen Pool zwischen den Perioden Juli 2020 und Dezember 2020 an, so werden Sie auf das Konjunkturpaket und die Auswirkungen im DATAC24 hingewiesen.
  • Buchen im 2. Halbjahr:
    DATAC24 Fibu wird automatisch den Steuersatz auf 16 % und 5 % anpassen für Aufwandskonten.
    Nur wenn in der FIBU, durch den Buchhalter, die automatische Umwandlung von Wareneingangskonten explizit erlaubt wurde, wird dies auch im DATAC24 berücksichtigt.
    Entscheidend ob eine automatische Umwandlung durchgeführt werden kann, sind Buchungsdatum, Gegenkonto und Pool Periode.
    Falls eine Erfassung den Steuersatz des 1. Halbjahres benötigt, so kann im DATAC24 per Schaltfläche dieser wieder von 16 % auf 19 % und von 5 % auf 7 % umgestellt werden (umgekehrt genauso).
Die grün umrandete Schaltfläche wird aktiv, wenn der Steuersatz des Kontos zurückgestellt werden kann und darf.
  • Schnittstellen:
    • Im DATAC24 Fibu können Import-Daten aus externen Systemen ebenfalls mit falschen Steuersätzen importiert werden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Systeme auf die neuen Steuersätze umgestellt haben.
    • Der DATEV Import wird sich an den DATEV-Einstellungen der FIBU orientieren und entsprechende Konten bei Bedarf automatisch umleiten, um die korrekten Konten zu verwenden (z. B. Erlöskonten oder Wareneingang). Sollten keine Umleitungen hinterlegt sein, so verwendet DATAC24 beim Import die Automatiken der manuellen Erfassung.

Video zur Umstellung der Mehrwertsteuer in DATAC24